Funktion
- Beschränktes dingliches Recht auf Bau und Fortbestand einer Mobilfunkantenne
Bedeutung
- flächendeckend in der Schweiz verbreitet
Ausgestaltung
Grundlage
- Keine besondere gesetzliche Regelung
- Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.
- RPG 15 Abs. 2 lit. b
- RPG 24
- RPG 24c
Begründung
- Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags + Grundbucheintrag
- als Personaldienstbarkeit (zG Telecom-Provider)
Rechte und Pflichten
- Je nach Antennen-Standort (Boden, Gebäudedach usw.) und baulichen Voraussetzungen
- unbefristetes Baurecht
- ev. Benützungsrecht
Einräumungsentschädigung
- in der Regel Einräumungspauschale
Ausübungsentschädigung
- ev. periodische wiederkehrende Nutzungsentschädigung
Weiterführende Links
- Leitfaden Mobilfunkantennen | bafu.admin.ch
Weiterführende Informationen
Weiterführende Judikatur
- BGE 133 II 321
- BGE 133 II 409
- Weniger Konflikte beim Antennenbau – Mobilfunk und Elektrosmog – ein Leitfaden zeigt den Spielraum der Gemeinden auf, in Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 5.01.2010, S. 11
- Zuständigkeit zur Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkantennen auf Strommasten
- Standortkanton oder Standortgemeinde
- Vgl. BGE 1A.12/2006 vom 05.01.2006