Im Rechtsalltag sind anzutreffen:
- Dienstbarkeitsanlagen, die eine bauliche Selbständigkeit aufweisen
- Dienstbarkeitsanlagen, die Bestandteil der Baute auf dem belasteten Grundstück sind
- Dienstbarkeitsanlagen, die nur von den mehreren Berechtigten benutzt werden
- Dienstbarkeitsanlagen, die auch vom Belasteten mit genutzt werden
Für die Einzelheiten wird statt einer Erläuterungs-Wiederholung verwiesen auf:
Weiterführende Links
- Miteigentum | miteigentum.ch
- Einfache Gesellschaft | einfache-gesellschaft.ch
Weiterführende Literatur
- REY HEINZ, Systematischer Teil, N 251