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Dienstbarkeit

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Kiesabbaurecht

Rechtsgebiet:
Dienstbarkeit
Stichworte:
Dienstbarkeit, Dienstbarkeitsrecht, Kiesabbaurecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Kurzabriss zum Kiesabbaurecht ergibt folgendes Bild:

Funktion

  • Beschränktes dingliches Recht auf Abbau und Abtransport von Bodenmaterial [vgl. ZGB 730]

Bedeutung

  • Kiesabbau
    • Kies ist der Rohstoff für die Bauwirtschaft
    • Kiesgruben werden oft doppelt genutzt, einmal für die Ausbeutung und einmal als Deponie bei der Auffüllung
    • Für die Erteilung einer Kiesabbau-Konzession ist ein komplexer Bewilligungsverfahrens-Marathon unter Koordinationspflicht zu durchlaufen, zu der auch eine UVP zählt (siehe Öffentlich-rechtliche Verfahren unten)
  • Kiesvorkommen in Moränengebieten des Berg- und Mittellandes
    • Bestimmte Kiesabbauregionen wie Jura, Zürcher Unterland (Hüntwangen, Rafzerfeld), Aargau (Freiamt, Fricktal, Aaregäu etc.)
  • Kiesvorkommen in Flussdeltas
    • Obersee
    • Thunersee
    • Erstfeld

Ausgestaltung

Grundlage

  • Keine besondere gesetzliche Regelung
  • Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.

Gegenstand

  • Ausbeutungsrecht
    • Recht auf Abbau und Abtransport von den im Grundstück des Dienstbarkeitsbelasteten gewonnen Bodenmaterialien (Kies, Sand, Lehm und Torf [Kalk + Mergel] etc.)

Begründung

  • Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags (Kiesabbauvertrag) + Grundbucheintrag
  • Selbständiges und dauerndes Kiesabbaurecht
    • Ausgestaltung als Grundstück
    • Belastung weiteren Abbaurechten?
    • Belastung mit Grundpfandrechten?

Rechte und Pflichten

  • Kiesabbauberechtigter
    • Recht auf Bezug und Abbau von Bodenmaterialien
    • Durchbrechung des Akzessionsprinzips, weil die Bodenmaterialien Bestandteil des Bodens sind
  • Kiesabbaubelasteter
    • Duldung des Abbaus von Bodenmaterialien
    • Weitere Duldungen (oft nicht formalisiert)
      • Bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Kieswerkanlagen, Sortier- und Transportanlagen, Fahrzeugwaagen, Fahrzeugwaschanlagen uam.

Einräumungsentschädigung

  • Bei Einräumung des Kiesabbaurechts, vor allem wenn der Abbau wegen des Kontrahierungszwangs zur Bildung eines Kiesabbaupools aufgeschoben ist

Ausübungsentschädigung

  • in der Regel keine jährliche, quartals- oder monatsweise Ausübungsentschädigung oder
  • Entschädigung nach ausgebeuteten Kubikmetern Kies und nach genutztem Wiederauffüllungsvolumen

Nebenleistungen des Kiesabbauberechtigten

  • Rekultivierung
  • Renaturierung

öffentlich-rechtliche Verfahren

  • Verfahren bei Bund, Kanton und Gemeinde
    • Gewässerschutz
    • Natur- und Heimatschutz
    • Fischereigesetzgebung
    • Forstpolizeiordnung
    • Landwirtschaftsgesetz
    • Raumplanungsgesetz
    • Umweltschutz
    • Nutzungsplanung
      • Bauzone
      • Landwirtschaftszone
      • Landschafts- und Ortsbildschutz
      • Materialabbauzone
    • Abbaudekret
  • Ziele / Ergebnisse
    • Kiesabbaubewilligung (Kiesabbaudekret)
      • Abbauperimeter
      • Auflage der Bildung eines Kiesabbau-Pools für geordneten Kiesabbau der Reihe nach (zur Vermeidung einer unästhetischen „Löcher-Landschaft“ mit Folgen für Faune und Tiere etc.)

Steuern

  • Vide Steuern (Ausbeutungsrechte)

Weiterführende Informationen

Literatur

  • EDELMANN BEAT, Rechtliche Probleme des Kiesabbaus im Kanton Aargau, Diss. Zürich 1990, 229 S.
  • ZINDEL CHRISTOPH, Raumplanerische und umweltrechtliche Aspekte im Kiesabbau / Unterlage des Referats anlässlich der Generalversammlung des Verbands Bündner Beton und Kiesindustrie (VBBK) vom 19.03.2010

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